Kampf um das Sorgerecht
Der 21-jährige René K. ist in diesem Jahr Vater geworden. Seinen Sohn darf er auch sechs Monate nach der Geburt nur in Anwesenheit der Mutter sehen. Der junge Vater ist verzweifelt.
Leverkusen – Wie oft wird darüber berichtet, dass der Vater einfach abhaut und die Frau samt Kindern sitzen lässt? Wie viele Frauen schimpfen darüber, dass Männer kein Verantwortungsbewusstsein hätten? Aber manchmal kommt es eben auch vor, dass ein junger Mann alles dafür tut, sein Kind sehen zu dürfen – und die Frau sich mit allen Mitteln dagegen sträubt. Genau dieses Szenario muss im Moment der 21-jährige René K. erleben, der mit 20 Vater wurde und mit seiner Ex-Freundin einen gemeinsamen Sohn hat. —
Bereits als 16-jährige waren René und Lucy H. (Name geändert) zusammen. Aus verschiedenen Gründen ging diese Beziehung zu Bruch. Aber das sollte nur ein vorläufiges Ende sein. Ein paar Jahre später fanden die zwei wieder zusammen, alles schien super zu laufen. Nach nur einem Monat Beziehung kam der Schock: Lucy war schwanger. Zeitgleich wurden René und seine Schwester aus der Wohnung der Mutter geworfen. Die beiden mussten erst einmal bei den Großeltern wohnen. Schnell bemühte sich René darum, eine Wohnung in der Nähe seiner damaligen Freundin zu finden mit unmittelbarer Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Kindergarten, Schule und diversen Einkaufslokalitäten. Schließlich fand er eine Zweizimmerwohnung (55 m²), die alle Kriterien erfüllte und groß genug für zwei Personen mit Baby war.
Bereits im Laufe der Schwangerschaft wurde die Beziehung zunehmend komplizierter, es kam zu Diskussionen und Streit. Trotzdem richtete der damals 20-Jährige seine Wohnung kindgerecht ein, also mit Kinderbett, Kleiderschrank und später auch einem Wickeltisch. Obwohl es da schon schlecht um die Beziehung stand, wich René auch bei der Geburt des Kindes seiner damaligen Freundin nicht von der Seite.
Trotz der Versuche, die Beziehung zu erhalten, kam es immer wieder zu Streit, was schließlich auch zur Trennung führte. Aber auch nach der Trennung wollte der Streit sich nicht legen. Besonders René fiel es schwer, sich an die neue Situation zu gewöhnen – tagsüber arbeiten und abends und am Wochenende den Kleinen sehen. Erst nach und nach wurde er sich seiner Verantwortung bewusst. Doch das war nicht sein Problem. Täglich kamen neue Vorwürfe seiner Ex-Freundin: er würde sich nicht verhalten wie ein Vater, er hätte zu wenig Zeit für das Kind, er würde sich auch finanziell zu wenig um seine kleine Familie kümmern. Geld blieb aber auch trotz Streichungen jeglicher Freizeitaktivitäten kaum zum Leben selbst: Ein Ausbildungsgehalt lässt keine großen Sprünge zu. Zudem kam es zu Vorwürfen, wie zum Beispiel, René wolle das Kind entführen. Diese Behauptungen kamen durch das damals schlechte Verhältnis zwischen René und seiner Mutter sowie seiner Schwester auf, die solche Befürchtungen äußerten. Dadurch wurde seiner Exfreundin das Gefühl vermittelt, er sei eine „Gefahr“ für das Kind. Er aber habe bis heute nicht vor, wegzuziehen, sagt René. Seine Freunde leben hier, er hat einen Ausbildungsplatz und der größte Teil seiner Familie wohnt auch in Leverkusen. Dennoch wurde die Regelung, dass er seinen Sohn an drei Abenden unter der Woche bei seiner Ex-Freundin sehen darf und jedes zweite Wochenende an einem Tag für zwei Stunden mit ihm allein sein darf, gekippt. Fortan hieß es, er dürfe seinen Sohn gar nicht mehr alleine sehen. „Das war für mich inakzeptabel. Ich habe wirklich viel mitgemacht, aber das ging dann doch zu weit, also habe ich meiner Partnerin einen Monat gegeben, sich das noch einmal zu überlegen“, so René. Da Lucy H. aber weiter darauf beharrt habe, wandte er sich an das Jugendamt Leverkusen. „Ich habe daraufhin beim nächsten Besuch meines Sohnes das Thema Jugendamt angesprochen und dass wir einen gemeinsamen Termin haben, wenn sie das möchte. Sie wollte meine Gründe wissen. Ich habe ihr gesagt, dass wir beide zu keiner Regelung imstande sind.“ Seine Exfreundin sei dann zu ihren Eltern ins Erdgeschoss gelaufen. Kurz danach sei der Vater gekommen und habe ihn angebrüllt. „Zu diesem Zeitpunkt hatte ich meinen Sohn auf dem Arm und habe versucht ihn zu beruhigen. An dem Tag wurde ich von ihren Eltern aus dem Haus geschmissen und habe Hausverbot bekommen. Das Jugendamt wurde so interpretiert, dass die einem das Kind »wegnehmen«.“
Zwar wurde das Hausverbot am Tag darauf aufgehoben, aber die Stimmung untereinander blieb kühl. René hatte gehofft, das Jugendamt könne weiterhelfen. Vergebens. Seine Ex-Freundin behauptete weiter, dass er sich nicht richtig um den Kleinen kümmern würde. „Am Anfang war ich unsicher mit meinem Sohn, aber das ist ja auch eine völlig neue Erfahrung, in die man mit der Zeit hineinwachsen muss“, erklärt René. Mittlerweile sei er lange nicht mehr so unsicher. Trotzdem kam es zu der Einigung, dass seine Ex-Freundin nun einmal die Woche mit dem gemeinsamen Sohn vorbeikommt und da bleibt, bis er eingeschlafen ist. Als Zeitraum wurde hier ein Monat genannt, dieser wurde jedoch auf zwei Monate verlängert in der Hoffnung, Lucy wäre dann kompromissbereiter. Da sich René mittlerweile wieder gut mit seiner Mutter verstand, kam es im Gespräch mit der Beraterin beim Jugendamt zu der Idee, dass er seinen Sohn jeden Sonntag für drei Stunden unter Aufsicht seiner Mutter zu sich nehmen darf. Aber auch hier sträubte sich Lucy H.
René darf seinen Sohn auch ein halbes Jahr nach der Geburt nicht alleine sehen. Alle Bemühungen, seinem Sohn ein guter Vater zu sein und ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, sind gescheitert. Zu einer Sorgerechtserklärung kann es laut der Beraterin beim Jugendamt nur kommen, wenn seine Ex-Freundin zustimmt. Das ist nicht der Fall. René ist verzweifelt: „Ich will nur das Beste für meinen Sohn. Es kann doch nicht sein, dass ich keinerlei Rechte auf Mitbestimmung habe.“ Mittlerweile hat René einen Anwalt eingeschaltet. Er möchte weiterkämpfen: „Es geht um meinen Sohn, der mit Mutter und Vater aufwachsen soll – auch wenn wir getrennt sind.“
Quelle: Kölner – Stadtanzeiger