Urteil gegen Mutter wegen Ermordung ihrer Kinder rechtskräftig
PresseMitteilung von Bundesgerichtshof (BGH). Das Landgericht Stuttgart (1 Ks 112 Js 38834/09) hat die Angeklagte am 22. September 2009 wegen der Ermordung ihrer beiden kleinen Kinder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts trennte sich die zur Tatzeit 42 Jahre alte Angeklagte am 8. Mai 2008 von ihrem Ehemann und zog mit ihren beiden Kindern, die zur Tatzeit 4 und 5 Jahre alt waren, zunächst zu ihrer Mutter nach Esslingen. Später bewohnte sie eine Doppelhaushälfte in Schorndorf-Miedelsbach. — Im Zuge der Trennung kam es zwischen der Angeklagten und ihrem Ehemann zu heftigen Streitigkeiten wegen des Umgangs- und Sorgerechts. Die Angeklagte, die völlig auf ihre Kinder fixiert war, wollte unter allen Umständen einen Umgang des Vaters mit seinen Kindern verhindern, weil sie befürchtete, die Zuneigung der Kinder zu verlieren. Zu diesem Zweck hielt sie zunächst ihren und den Aufenthaltsort der Kinder geheim, sie beantragte das alleinige Sorgerecht für sich und erstattete gegen ihren Ehemann Strafanzeige, in der sie wahrheitswidrig behauptete, dass er ihre gemeinsame Tochter sexuell missbraucht hätte. Im gerichtlichen Umgangsstreitverfahren wurde vom Amtsgericht ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Erziehungseignung der Angeklagten in Zweifel zog und die Möglichkeit eines späteren Aufenthaltswechsels der Kinder in den Raum stellte. Die Angeklagte schloss daraufhin mit ihrem Ehemann einen Vergleich, wonach dieser die Kinder ab dem 25. April 2009 jedes zweite Wochenende zu sich nehmen sollte. Nach dem ersten unbegleiteten Besuchswochenende am 25./26. April 2009 und vor dem nächsten geplanten am 9. Mai 2009, spätestens jedoch am 8. Mai 2009 ? mithin genau ein Jahr nach der Trennung von ihrem Ehemann ?, entschloss sich die Angeklagte, zuerst ihre Kinder und dann sich selbst zu töten. In Umsetzung ihres Tatplanes ließ sie ein Bad ein, sie entkleidete sich und die Kinder und setzte sich mit diesen in die Badewanne. Dort drückte sie gleichzeitig die Köpfe ihrer beiden Kinder, die sich eines Angriffes auf ihr Leben seitens ihrer Mutter nicht versahen, solange unter Wasser, bis sie tot waren. Anschließend versuchte sie, sich mit Messerstichen selbst zu töten, was ihr jedoch nicht gelang.
Das Landgericht hat die Tat der Angeklagten als Heimtückemord bewertet und diese für voll schuldfähig erachtet. Der Einlassung der Angeklagten, die in der Hauptverhandlung behauptet hat, sie habe vor der Tat die Stimme ihres verstorbenen Vaters gehört, der sie mit den Worten “Kommt zu mir; hier habt ihr Ruhe und Frieden” gelockt habe, ist das Landgericht nicht gefolgt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten, mit der sie eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend gemacht hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Mai 2010 – 1 StR 103/10
Landgericht Stuttgart – Urteil vom 22. September 2009 – 1 Ks 112 Js 38834/09
Karlsruhe, den 20. Mai 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Zum Thema das irrige Fehlverhalten vieler alleinerziehender ( ), die glauben, ihr Kind sei ihr verlängerter Arm kommt mir immer “Deine Kinder sind nicht deine Kinder” in den Sinn aus dem oft zitierten (und immer etwas anders übersetzten) Prosagedicht von : Deine Kinder sind nicht deine Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst. Sie kommen durch dich, aber nicht von dir, und obwohl sie bei dir sind, gehören sie dir nicht. Du kannst ihnen deine Liebe geben, aber nicht deine Gedanken; denn sie haben ihre eigenen Gedanken. Du kannst ihrem Körper ein Haus geben, aber nicht ihrer Seele; denn ihre Seele wohnt im Haus von morgen, das du nicht besuchen kannst – nicht einmal in deinen Träumen. Du kannst versuchen, ihnen gleich zu sein, aber suche nicht, sie dir gleich zu machen; denn das Leben geht nicht rückwärts und verweilt nicht beim Gestern. Du bist der Bogen, von dem deine Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden… Lass die Bogenrundung in deiner Hand Freude bedeuten.