Bewährungsstrafe für eine Kurzschluss-Tat

Nördlingen „Nach der Sorgerechtsverhandlung werden Sie Ihren Sohn nie wieder sehen.“ Wie reagiert ein verzweifelter Vater, dessen sechsjähriger Sohn sein „Ein und alles“ ist, wenn er diese Worte von seinem Anwalt hört?

Ein 60-jähriger Vater aus einer Rieser Gemeinde konnte sie nicht ertragen. Er holte am Tag der anstehenden Verhandlung im Sommer 2009 seinen Sohn aus dem Bett, trug ihn zu einer Wassergrube auf seinem Grundstück, sprang mit ihm hinein und wollte sich und ihn umbringen. In einem Abschiedsbrief hatte er geschrieben, man könne ihn und seinen Sohn nicht trennen. Und er hatte eine Skizze beigefügt, wie beide im Grab liegen sollten.

Zum Glück wurde die Tragödie abgewendet: Eine Bekannte, die mit zur Verhandlung kommen sollte und gerade ins Haus kam, hörte die Stimmen bei der Wassergrube und schritt ein. Daraufhin besann sich der Vater, hob das Kind aus dem Wasser und es wurde gerettet. Auch er selbst gab den Selbstmordversuch auf. —

Im Folgenden entwickelten sich die Verhältnisse gut: Die heute 38-jährige Mutter und das Kind leben in München, doch jedes zweite Wochenende verbringt der Sohn beim Vater und seinen früheren Kindergarten-Freunden im Ries. Der Sohn hat bis heute nicht realisiert, in welches Drama er verwickelt war, hält das Ganze für einen Unfall. Er hängt nach wie vor am Vater. Die Wochenend-Organisation läuft gut und auch große Teile der Ferien will das Kind künftig beim Vater verbringen.

Richter Helmut Beyschlag lobt beide Eltern dafür, dass sie das Wohl des Kindes an erste Stelle setzen, Umgang und Unterhalt vernünftig und ohne Hader regeln. Er steht dem Schöffengericht vor, das die Tat als gefährliche Körperverletzung ahnden muss. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Vater seinerzeit einer Kurzschluss-Reaktion unterlag, die sich nicht wiederholen wird. Die Fortführung der Kontakte zwischen Vater und Sohn sei im Sinne des Kindes wünschenswert.

Seltene Einigkeit

Bei der Findung des Strafmaßes herrscht seltene Einigkeit: Der Staatsanwalt plädiert auf ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Der Vertreter der Nebenklage schließt sich an und auch der Verteidiger, erklärt: „Ich schließe mich dem Staatsanwalt an, was ich selten tue.“

Aufrichtige Entschuldigung

Richter Beyschlag und die Schöffen folgen ebenfalls dem Antrag und verhängen als Strafe ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung sowie als Auflage 120 Stunden Hilfsdienst für das Rote Kreuz in Nördlingen. Der Angeklagte nimmt das Urteil unter Rechtsmittel-Verzicht an, bedankt sich für die milde Strafe und entschuldigt sich aufrichtig für seine Tat. Niemand im Saal hegt einen Zweifel, dass er sich fortan im Rahmen der Möglichkeiten gut um seinen Sohn kümmern wird. Selten hat eine Tragödie in dieser Dimension solch eine harmonische Wendung genommen.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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