Was sich für ledige Väter durch das neue Sorgerecht ändert

Bild mit Vater und SohnDer Bundestag hat das Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern neu geregelt: So wird unter anderem die Rolle der Väter künftig etwas gestärkt. Doch wie sollen die konkreten Änderungen aussehen? Für wen gelten sie? Und wer profitiert am meisten davon? 

Bislang stand bei unverheirateten Paaren der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Gegen ihren Willen konnte der Vater kein Mit-Sorgerecht erhalten. Nur wenn sich die Eltern einig waren und dies ausdrücklich erklärten, konnten beide das gemeinsame Sorgerecht bekommen.

Die Gesetzesänderung (pdf) legt unter anderem fest, dass der Vater die Mitsorge auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten kann. Er muss dies beim Familiengericht beantragen – dort jedoch nicht mehr nachweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl zugute kommt. Vielmehr gilt das Prinzip der “negativen Kindeswohlprüfung”: Die Richter sprechen den Eltern demnach das gemeinsame Sorgerecht zu, falls dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Das Gericht muss der Mutter vor seiner Entscheidung die Möglichkeit geben, innerhalb einer Frist von mehreren Wochen Einwände gegen das gemeinsame Sorgerecht vorzubringen.  Falls die Mutter keine Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht vorträgt, soll das Gericht nach Aktenlage entscheiden – also ohne persönliche Anhörung der Eltern oder der Vertreter des Jugendamts.

Außerdem erhält der Vater durch die Reform die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung, durch die er das alleinige Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter erhalten kann, falls dies “dem Wohl des Kindes am besten entspricht”

Quelle: Dokuments & Informationssystem Deutscher Bundestag & Tagesschau.de

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