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Wenn die Tochter zum Vater zieht
Ein verzwickter Fall: Die Eltern leben getrennt, für fünf Monate verlässt die Tochter ihre Mutter und wohnt beim Vater. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wer das Kindergeld bekommt.
Das Kindergeld ist nicht an das Sorgerecht gebunden. Es steht dem getrennt lebenden Vater zu, wenn das Kind freiwillig zu ihm zieht und er es für längere Zeit versorgt, heißt es in einem am kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az: III R 2/07). Hier Weiterlesen