Artikel-Schlagworte: „kindes“

Vater nicht ehelichen Kindes redet mit

Das Oberlandesgericht Brandenburg: Mittlerweile könne auch der Vater nicht ehelicher Kinder die elterliche Sorge oder einen Teil davon erhalten, wenn dies dem Kindeswohl diene und ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern nicht infrage komme.
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zum Sorgerecht von Vätern nicht ehelicher Kinder (siehe u. a. ND-Ratgeber vom 1. Dezember 2010) zeigt Wirkung. So bekam jetzt ein unverheirateter Vater aus Brandenburg teilweise das Sorgerecht für seine beiden Kinder (geboren 2003 und 2005) zugesprochen. — Hier Weiterlesen

Passivrauchen erhöht Blutdruck von Kindern

Heidelberg (dpa) – Kinder, in deren Gegenwart geraucht wird, erkranken laut einer Studie der Uniklinik Heidelberg leichter an Bluthochdruck.

«Mit dieser Studie haben wir erstmals gezeigt, dass Passivrauchen bei Kindern den Blutdruck deutlich ansteigen lässt», erklärte Georg Hoffmann, Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Kinder und Jugendmedizin an der Universitätsklinik Heidelberg am Montag. Hoher Blutdruck bei Kindern könne bis ins Erwachsenenalter anhalten. Er sei dann einer der wichtigsten Risikofaktoren für Herzinfarkt und Schlaganfall. — Hier Weiterlesen

Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch Kindesmutter ist rechtskräftig

PresseMitteilung von Bundesgerichtshof (BGH). Mit Urteil vom 12. Februar 2010 hat das Landgericht Kassel die Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen. — Hier Weiterlesen

Frank A. darf seine Kinder bald sehen – vielleicht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet die schwache Position leiblicher Väter.
Frank A. kann doch noch auf Kontakt zu seinen Kindern hoffen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erzielte er zumindest einen Teilerfolg. Als biologischer Vater kann ihm nicht von vornherein der Umgang mit seinen Kindern verweigert werden, nur weil die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist und dieser als rechtlicher Vater gilt. Das Urteil hat Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus. — Hier Weiterlesen

Streitfall Kind

Etwa 100.000 Väter zahlen in Deutschland zwar Unterhalt für ihre Kinder, an deren Leben haben sie aber nicht mehr teil.

Mehr Rechte für biologische Väter

Straßburg/dapd. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter im Umgang mit ihren nichtehelichen Kindern gestärkt. Im vorliegenden Fall urteilten die Straßburger Richter heute am Dienstag, dass die Entscheidung deutscher Gerichte, einem leiblichem Vater den Umgang mit seinen nichtehelichen Kindern völlig zu verwehren, gegen die Europäische Menschenrechts-konvention verstoßen hat.

Auch wenn der Vater die Kinder seit ihrer Geburt nie kennengelernt habe, habe er dennoch ein «ernsthaftes Interesse» an ihnen gezeigt. Als Entschädigung müsse Deutschland dem Mann nun insgesamt 5.000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zahlen und weitere Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro erstatten. — Hier Weiterlesen

Papa als Eventmanager?

Vater mit SportkarreOder: Was machen wir am Wochenende? Als Männer neigen wir – unserer gewachsenen Natur nach – oft zur Aktion.

Vielleicht unterliegt man der Vorstellung, dem Kind am gemeinsamen Wochenende besondere Höhepunkte bieten zu müssen, um damit auszugleichen, was durch entferntes Wohnen im Alltag an Beziehungsqualität nicht möglich ist. Doch sind spektakuläre Wochenendprogramme keine Gewähr für eine gelingende Vater-Kind-Beziehung. Im Gegenteil: das Besondere lebt von Phasen des Gewöhnlichen. —  Hier Weiterlesen

Nullrunde für Scheidungskinder, mehr Geld für Väter

Zahlväter haben ab Januar mehr Geld für sich selbst. Sie müssen für getrennt lebende Kinder 50 Euro weniger im Monat zahlen. Das geht aus der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern vorstellte.
13 Prozent mehr gibt es ab Januar für Millionen von Trennungskindern. Anhand der am Mittwoch veröffentlichten neuen Düsseldorfer Tabelle kann nun jeder Unterhaltspflichtige berechnen, wie viel Geld er zu zahlen hat. Grund für die Verringerung des Wertes ist, dass der Unterhaltsverpflichtete das halbe Kindergeld abziehen darf. — Hier Weiterlesen

Mutter verweigerte Aufklärung ihrer Tochter

Gespräche über Sex gehören nach Ansicht des Landgerichts Coburg zum Internats- und Schulleben dazu. Sie sind kein Grund, das Schulgeld nicht zu zahlen.

Wie das Landgericht Coburg in einer veröffentlichten Entscheidung urteilte, muss die Mutter einer elfjährigen Schülerin 8000 Euro ausstehendes Schulgeld an eine Privatschule nachzahlen. Die Muter hatte die Zahlung verweigert, nachdem ihre Tochte von älteren Schülerinnen aufgeklärt worden war. — Hier weiterlesen

Kindesentzug verhindert

Eine Mutter wollte ihr Kind gegen den Willen des Vaters ins Ausland bringen. Am Flughafen wurde sie gestoppt. Jetzt wurde sie verurteilt.

Der Fall erinnert an den der Französin, die ihren Buben im August in Eichenau dem Vater entrissen und außer Landes gebracht hat: Im September 2009 wurde am Flughafen München eine Mutter aufgehalten, die mit ihrer 18 Monate alten Tochter in die russische Heimat fliegen wollte. Einen Tag zuvor hatte die vom in Olching wohnenden Kindsvater getrennt lebende 38-Jährige per Gerichtsbeschluss erfahren, dass sie Deutschland nicht mit dem Kind verlassen darf. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verhängte am Mittwoch wegen Entziehung Minderjähriger 800 Euro Geldstrafe gegen sie. Hier Weiterlesen

Erstes Weihnachtspostamt geöffnet

Himmelpfort (dpa) – Weihnachtswünsche von Kindern landen wieder in Himmelpfort. Die Weihnachtspostfiliale ist bundesweit die erste, die öffnet. Als Adresse reicht: “An den Weihnachtsmann”. Offiziell heißt es: Weihnachtsmann, Weihnachtspostfiliale, 16798 Himmelpfort.

“Hoffentlich krieg ich fiele Geschenke.” Der Weihnachtsmann im brandenburgischen Himmelpfort schaut über kleine Rechtschreibfehler hinweg. “Alle Kinder bekommen zu Weihnachten von mir Geschenke”, beruhigt der Mann mit weißem Bart und rotem Mantel. Am Donnerstag (11. November) wurde die Weihnachtspostfiliale offiziell eröffnet – Post kommt von Kindern aus aller Welt. — Hier Weiterlesen

Namensänderung wird mit Volljährigkeit schwierig

Der Wunsch, den Nachnamen des leiblichen Vaters zu tragen, rechtfertigt eine Namensänderung ebenso wenig wie die Absicht, sich von einem Teil der Familie zu distanzieren.
Der Familienname eines Menschen sei grundsätzlich für die gesamte Lebenszeit erworben und nicht frei abänderbar, so die Koblenzer Richter.
So urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Mai 2009 (Az: 5 K 279/09.KO). — Hier Weiterlesen

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