Artikel-Schlagworte: „verzeihliches fehlverhalten“
Wenn Väter ihre Kinder nicht sehen dürfen
“Das Kind hat jetzt leider Spiel-Besuch”, ” – es schläft jetzt”, ” – es ist krank”, ” – es ist nicht da”, ” – es ist letztes Mal schmutzig heimgekommen”, ” – es war durstig”, ” – die Nuckelflasche hat letztes Mal nach Alkohol gerochen”, ” – es macht seit letzten Mal wieder ins Bett.” – mit derartigen Argumenten wird betroffenen Vätern die (Besuchs-) Tür vor der Nase zugeschlagen – sofern sie sich überhaupt geöffnet hat.
Ganz grausam wird es, wenn Gewalt- oder Missbrauchsanzeigen auftauchen. Selbst wenn sie sich als falsch herausstellen, hat der Betroffene nicht viel Chancen mit einer Verleumdungsklage. Der Missbrauch mit dem Missbrauch gilt bei familiengerichten als verzeihliches Fehlverhalten und wird meist einfach unter den Tisch gekehrt. Es gibt kaum Konsequenzen, wenn die Mutter sich nicht an das Besuchrecht hält. — Hier weiterlesen
Väter zweiter Klasse
Nicht eheliche Kinder genießen in Deutschland dieselben Rechte wie die Sprösslinge von Ehepaaren. Unverheiratete Väter hingegen warten noch immer vergeblich auf auch nur ein wenig Gleichberechtigung.
Für Tausende Väter war es ein absoluter Tiefschlag. Doch die obersten Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe kannten kein Pardon. Die Frage, welcher Teil eines unverheirateten Paares im Streitfall die Kinder bekommt, beantworteten sie gemäß der schon im dritten Reich benutzten Parole: „Mutti ist immer die Beste“. Im gebügelten Juristendeutsch liest sich das so: „Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es verfassungsgemäß, das nichteheliche Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter zuzuordnen“ (BVerfG; Az. 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01).
Seit dieser Entscheidung sind nun fast 10 Jahre vergangen. — Hier weiterlesen
Mütter ohne Liebe
Mütter lieben ihre Kinder. Das sagt uns jede Werbung, jeder Powerfrau-Artikel, jede Sonntagsrede. Und auf viele Mütter trifft das auch zu. Gleichzeitig leiden über 40 Prozent aller Kinder – egal wie alt sie sind – unter ihrer Mutter.
Bis in ihre Partnerschaft, ihre Berufsziele und ihre Rolle als Eltern wirkt eine belastende Mutterbeziehung nach. Und der “Mythos Mutter”, das gesellschaftliche Bild von der liebenden Mutter, hindert diese Kinder daran, die Belastung zu erkennen und zu bearbeiten.
Medien und Werbung setzen uns täglich eine heile, idyllische Mutter-Kind-Welt vor. Es gilt als ein Sakrileg, die Position der Mutter anzugreifen oder das Wesen der Mutter-Kind-Beziehung zu hinterfragen. Das vorliegende Buch strebt, jenseits der verklärenden Sicht des Muttermythos, eine sachlichere und vollständigere Wahrnehmung von Müttern und Mutter-Kind-Beziehungen an, denn es kann zu viel Verwirrung und unerkanntem Leid in der Beziehung zwischen Müttern und ihren Kindern führen, ein idealisiertes und falsches Bild der Mutter aufrechtzuerhalten. — Hier weiterlesen
Wenn Mütter zu Monstern werden
Das in Deutschland wenig erforschte Münchhausen- Stellvertreter- Syndrom konfrontiert Kinderärzte, Psychologen und Richter mit ungeahnten Abgründen der menschlichen Seele. Was treibt Mütter dazu, ihre Kinder krankenhausreif zu quälen, um sie danach gesund pflegen zu können?
Es gibt Lügengeschichten, bei denen selbst dem berühmten Baron Karl Friedrich Hieronymus Freiherr von und zu Münchhausen die Haare zu Berge gestanden hätten: Eine Frau spritzt ihrem Sohn Luft in die Adern, um seinen Aufenthalt im Krankenhaus zu verlängern. Eine Mutter hält ihrem Kind so lange Mund und Nase zu, bis es droht, zu ersticken – um daraufhin dem Arzt zu berichten, der Säugling leide unter akuten Atemstillständen. — Hier weiterlesen
Europäischer Gerichtshof rügt zu langes Verfahren
Deutscher Vater kämpfte fast zehn Jahre um Kontakt mit seiner Tochter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem deutschen Vater Recht gegeben, der fast zehn Jahre lang vergeblich um ein Umgangsrecht mit seiner Tochter gekämpft hatte. Gerade in Fällen, bei denen es um Kontakte von Eltern zu ihren Kindern gehe, seien Staaten zur Eile verpflichtet, um negative Auswirkungen langer Trennungen zu verhindern, stellten die Straßburger Richter fest. Deutschland muss dem 46-jährigen Vater nun 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen. — Hier weiterlesen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bekommt einen neuen deutschen Richter
Berlin – Zwei Gerichte prägen das Schicksal der Grundrechte in Europa stark: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit international beachteten Urteilen wie zum Lissabonvertrag, aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Hier wird ein verantwortungsvoller Job frei, für den in dieser Woche neues Personal gesucht wird. Die Parlamentarische Versammlung beim Europarat wählt einen neuen deutschen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die sechsjährige Amtszeit der Ex-Verfassungsrichterin Renate Jaeger endet im Dezember. — Hier Weiterlesen
Mutter zu Bewährungsstrafe verurteilt weil sie ihren Sohn verschleppt hat
Für die Entführung ihres eigenen Sohnes wurde eine Polnisch-Dolmetscherin (42) vom Amtsgericht zu 14 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Wegen einer früheren Entführung war sie 2005 bereits zu sechs Monaten verurteilt worden. Damals hatte sie den gerade vierjährigen Jungen für neun Monate in ihre polnische Heimat gebracht. Dafür stand sie noch unter Bewährung, als sie das schreiende Kind im Oktober 2008 mit Helfershelfern an der Straße wieder in ein Auto zerrte und dann fünf Monate in Polen von allen Kontakten abschirmte. Und doch kam das Amtsgericht erneut zu einer milden Beurteilung. Angeblich sei Frieden eingekehrt im erbitterten Streit der Mutter mit dem Vater des Jungen.
Diese zweite Entführung des Kindes war der Gipfel eines jahrelangen Dramas. Begonnen hatte das Gezerre um das Kind, als sich die Dolmetscherin und ein Ministerialbeamter aus Düsseldorf 2002 scheiden ließen. Die Frau wollte danach mit dem Jungen nach Polen, der Vater widersprach, ein Gericht gab ihm Recht, die Mutter reiste 2003 trotzdem mit Kind aus. Nach neun Monaten erwirkte der Vater, dass ein polnisches Gericht die Rückkehr des Vierjährigen anordnete. Seitdem lebte der Kleine beim Vater und dessen zweiter Frau. Bis die Mutter dem Sprössling Ende 2008 auflauerte, ihn wieder nach Polen brachte und dort in Medien behauptete, der deutsche Staat wolle Kinder zwangsweise “arisieren”, Jugendämter und Gerichte würden auf Druck des Vaters jeden Mutter-Kontakt zum Sohn verhindern.
Erst als der Angeklagten ein internationaler Haftbefehl drohte, ließ sie den schwer verstörten Jungen zurück zum Vater. Das Verschleppen ihres Kindes gab sie gestern zu – aber nur hinter verschlossenen Türen. Denn nachdem die Angeklagte ihren Sohn 2008 sogar mit einem polnischen Fernsehteam besucht hatte und trotz ihres Medienwirbels nach der zweiten Entführung in Polen wollte sie gestern nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.
Angeblich hege sie tiefe mütterliche Sorge um den Persönlichkeitsschutz des von ihr zweifach verschleppten Opfers. Und das Gericht gab ihrer Forderung nach. Um die Verhandlung nicht zu gefährden, schickten die Richter die Zuschauer vor die Tür. Stunden später erging die erneute Bewährungsstrafe gegen die 42-Jährige.
Zudem muss sie jetzt 10 000 Euro jener Kosten zahlen, die dem Vater durch den internationalen Rechtsstreit entstanden sind. Als Begründung teilte das Gericht mit, die Beteiligten hätten sich friedlich auf einen Umgang mit dem inzwischen elfjährigen Jungen geeinigt. Über den Zustand des Kindes nach diesem Hickhack ist nichts bekannt geworden.
Quelle: RP-Online, Rheinische Post
Der Missbrauch mit dem sexuellen Missbrauch ist kein harmloses Kavaliersdelikt
FRANKFURT AM MAIN – Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni prangert die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main eine Methode an, die immer wieder von Müttern, aber auch einzelnen Vätern, benutzt wird, um den anderen Elternteil erfolgreich und dauerhaft aus dem Leben des Kindes zu verbannen: die unbegründete Anzeige des sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes.
Die Selbsthilfegruppe erklärt: Ja, es sei ein schwieriges Thema, denn tatsächlich stattgefundener sexueller Missbrauch von Kindern sei eine der schlimmsten Taten, die man einem Kind antun könne. Hier gebe es keine Entschuldigung oder Verharmlosung, es sei einfach nur widerlich und zu tiefst verabscheuungswürdig.
Und trotzdem, um nicht zu sagen, gerade deshalb, benutzten manche Mütter dies als Waffe gegen den Exmann. “Wie kann man mit solch einer verabscheuungswürdigen Tat “spielen” und sie dadurch bagatellisieren?”, fragt die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Zweifelsohne sei dieses Handeln aufs Schärfste zu verurteilen. Aber diese Methode sei erfolgreich und Gerichte und Jugendämter würden sie achselzuckend hinnehmen. Statt sich mit der Tat dieser Mütter und der offensichtlich dahinterliegenden Haltung auseinanderzusetzen, würden Erklärungsversuche konstruiert, weshalb die arme Frau quasi gezwungen gewesen sei, so vorzugehen. Sie solle keine Täterin werden, sondern Opfer bleiben. Der angezeigte Vater wiederum könne selten auf Verständnis hoffen, denn er solle Täter bleiben. Am Ende entstehe ein Konstrukt, nach dem das Kindeswohl auf irgendeine Art und Weise durch den Vater gefährdet sei und die Mutter das Kind nur schützen wollte.
Und so zeigten Mütter unberechtigt Väter des sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes an, um sie aus dem Leben der Kinder zu drängen. Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main muss leider feststellen, dass die Mütter damit Erfolg und keinerlei Konsequenzen zu befürchten hätten. Konsequenzen hätten nur die Väter und Kinder zu fürchten, was aber nicht beachtet werde. Was dem Vater widerfahre sei offensichtlich: er werde für immer stigmatisiert sein, er sei einer nicht vorstellbaren emotionalen Belastung ausgesetzt und verliere zu Unrecht sein Kind.
Das Kind wiederum verliere zunächst seinen Vater sehr abrupt. Von einem Tag auf den anderen könne es ihn nicht mehr sehen und stattdessen werde der Vater dämonisiert. Die Anzeige und deren weiterer Verlauf hätten aber noch weitere erhebliche Konsequenzen für das Kind. Die Umwelt ignoriere dies und betrachte in solchen Fällen immer nur die Eltern. Die Be- und Verurteilung dieser Fälle basiere auf der Perspektive, die man auf die Eltern habe. Der Schaden, den das Kind dabei erleide, sei hierfür seltsamerweise irrelevant.
Als Unbeteiligter werde man sich wohl das genaue Ausmaß für ein Kind nicht vorstellen können, vielleicht im Ansatz, vermutet die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Sexueller Missbrauch des Kindes durch den eigenen Vater! Dieser Vorwurf gehe nicht einfach nur zu den Akten und damit ganz schnell am Kind vorbei, dafür sei er zu groß. Nein, das Kind bekomme es mit. Es spüre die Blicke der Umgebung, die das Leid in seinen Augen suchten und das Mitleid, gepaart mit einem gewissen Ekel, den dieser Gedanke hervorrufe. Natürlich dürfe man so ein Kind auch nicht alleine lassen. Und so werde es in eine Therapie geschickt, die den vermeintlichen Missbrauch thematisieren werde, denn der dadurch ausgelöste Schaden solle therapiert werden. Egal, wie behutsam man mit dem Kind versuche vorzugehen, an irgendeinem Punkt werde es bei Gesprächen damit konfrontiert. Und? Hat der Vater komische Spiele mit mir gemacht? könnte es sich fragen. Vielleicht schaffte es noch die Mutter oder gar die Umgebung, dem Kind einzureden, dass es diesen Missbrauch tatsächlich gab. Dann, ja dann, sei das Kind tatsächlich missbraucht worden und zwar auf mehreren Ebenen.
Und damit sei der Alptraum noch lange nicht ausgestanden. Man sollte sich vergegenwärtigen, so die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main, welches Geistes Kind die Mutter sein müsse, um mit solch einer Methode überhaupt arbeiten zu können und wie sehr sie bereit gewesen sei, das Kind leiden zu lassen, um ihre eigenen Ziele mit aller Gewalt durchzusetzen. Die große Mehrheit von Müttern und Vätern könnte dies überhaupt nicht tun, sie würden es “nicht über sich bringen”. Und doch werde das Kind bei genau dieser Mutter bleiben, die erwiesenermaßen nicht das Wohl des Kindes im Auge habe. Als erwachsene Person werde sich das Kind irgendwann fragen, was damals passiert sei. Und vielleicht werde es seine Kindheit neu schreiben müssen, wenn es erkennen müsse, dass die Person, der es am meisten vertraut habe, ihm diesen emotionalen Missbrauch angetan habe.
Ein unberechtigter Vorwurf wegen sexuellen Missbrauchs, sei nicht irgendeine Waffe, sie sei eine Atombombe, pointiert die Selbsthilfegruppe. Und sie hinterlasse nicht nur verbrannte, sondern verseuchte Erde auf der nichts mehr wachsen werde. Und doch hätten die Mütter nichts zu befürchten, auch dann nicht, wenn bewiesen worden sei, dass es definitiv keinen Missbrauch gegeben hat und sie dies nur aus egoistischen Gründen getan hätten.
Ansprechpartnerin für die Presse: Anja Paulmann, Tel. 0160 / 97769611, E-Mail: anja.paulmann@gmail.com
Die unabhängige Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main besteht aus Müttern, Vätern und Großeltern aus dem Rhein-Main-Gebiet, denen der Umgang zu ihren Kindern seit der Trennung oder Scheidung vom anderen Elternteil erschwert oder ganz verhindert wird. Wir bieten Hilfe und Informationen zu PAS, Parental Alienation, Umgangsrecht, Sorgerecht und vielem mehr. Weitere Informationen unter www.pas-rhein-main.de

Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main
Herr Thilo Mühlberger
Darmstadt
URL: http://www.pas-rhein-main.de
Der Missbrauch mit dem Missbrauch
Im Kampf um die Kinder scheint bei vielen Eltern, die sich in Trennung oder Scheidung befinden, kaum ein Mittel zu schade zu sein, wenn es darum geht, den jeweils anderen als erziehungsunfähig oder schädlich für das gemeinsame Kind darzustellen. Nicht davon zu sprechen, dass es hier nicht wirklich darum geht, bei wem es die Kinder gut haben, wo sie sich wohl und geborgen fühlen und was für ihr körperliches und seelisches Wohl und besonders für ihre Entwicklung gut ist. Die Kinder sind nur allzu oft Streit-Gegenstand und Waffe gegen den Ex-Partner. Das ist traurig, erbärmlich und bitter, aber in vielen hochstrittigen Familienstreits beinahe schon gängige Routine. Der Hass der Mutter auf den ehemaligen Partner lässt es einfach nicht zu, dem Kind den so wichtigen Umgang zu gestatten. Die eigenen Gefühle von Abscheu, Neid, Eifersucht und Enttäuschung werden auf das Kind projiziert, anstatt dass man sich konstruktiv mit ihnen auseinandersetzt. So liegt es für viele Mütter nah, sich mittels eines oder gleich mehrerer schwerwiegenden Vorwürfe des Vaters zu entledigen. Die Anfänge sind Vorwurf des Alkohol- und Drogenmissbrauchs. – Wenn das keine ausreichende Wirkung erzielt, wird immer wieder gern die beste Waffe, der Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs gezogen. Selbst wenn es keine Anzeichen dafür gibt, ist diese Anschuldigung nur schwer zu entkräften, wenn sie erst einmal im Raum steht. Natürlich muss es in erster Linie darum gehen, ein Kind vor sexuellen Übergriffen immer und in jedem Fall zu schützen, und es ist überaus wichtig, begründeten Hinweisen auch nachhaltig nachzugehen. Aber die Wirkung einer solchen Behauptung ist durchschlagend und somit auch hervorragend und immer wieder dazu geeignet, Väter von ihren Kindern fernzuhalten. —> Hier den ganzen Text lesen
Der entsorgte Vater
Douglas Wolfsperger hat einen Dokumentationsfilm gedreht. “Der entsorgte Vater“. Der Film erzählt seine Geschichte und die von vielen anderen Vätern, denen es genauso geht. Männer, die ihre Kinder gar nicht mehr sehen oder so selten sehen dürfen, dass sie sich kaum noch wie ein Vater fühlen. Die Schuld haben in vielen Fällen die Mütter – und die Gerichte, die allzu oft zu Gunsten der Mütter ihrer Kinder entscheiden. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen das eindeutig. Väter sind in unserem Staat hierbei machtlos. – Alle Macht den Müttern – die Richter geben ihnen das Recht. Der Film ist eine wütende Anklage gegen Mütter und gegen die Richter.
Meiner Meinung nach, als Vater der all die Emotionen und Entbehrungen ähnlich erlebt hat wie Herr Wolfsperger, ist dieser Film: Absolut empfehlenswert !!!
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–> Weitere Filme für Trennungsväter
Hier der Trailor zum Film.