Vater kämpft um Kind: Amt schaut zu

Der Vater hat das Sorgerecht, die Mutter entführte ihren Sohn. Seit einem Jahr kämpft der Vater um seinen Sohn. Die Behörden schauen zu und tun – nichts.

Er hat das alleinige Sorgerecht und kein Kind. Seit über einem Jahr bemüht sich Peter Kaufmann* seinen entführten Sohn wieder zu bekommen. Der damals 9 -Jährige kam im März von einem Besuch bei seiner Mutter in Kiel nicht wieder zurück. Trotz gerichtlicher Beschlüsse auf Herausgabe des Kindes, trotz alarmierender Berichte der Polizei über Betrugsdelikte, Drogen- und Alkoholmissbrauch, trotz eines vernichtenden Gutachtens, dass der Mutter die Erziehungsfähigkeit abspricht, trotz behördlicher Erkenntnisse, das Wohl aller vier momentan im Haushalt lebenden Kinder sei gefährdet – das Kind bleibt mit behördlicher Duldung bei der Mutter und der sorgeberechtigte Vater ist zum Bittsteller geworden.

Die Frau ist keine Unbekannte. Eva Söder * erwarb 2003 mit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger vor dem Flensburger Landgericht bundesweit zweifelhaften Ruhm. Sie hatte einen damals 14 Jahre alten Jungen mit einem Drogen-Cocktail außer Gefecht gesetzt und anschließend mehrfach missbraucht. Bei dieser Vergewaltigung wurde ihr siebtes und letzte Kind gezeugt. Kurz nach ihrer Verurteilung bekam Peter Kaufmann das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn zugesprochen – ein Sorgerecht, das ihm jetzt zu entgleiten droht.

Behauptung der sexuellen Belästigung steht plötzlich im Raum

Er kämpft auf verlorenem Posten, denn mit dem Tag des Verschwindens seines Kindes stand mit einem Mal eine hässliche Behauptung im Raum. Der Junge bezichtigte seinen Vater, er habe ihn sexuell belästigt. Kaufmann weist das weit von sich, erklärte sofort, er sei bereit, bis zur Klärung des Tatvorwurfs das Kind in einer Pflegefamilie unterbringen zu lassen. Aber weder ist der belastende Tatvorwurf schnell geklärt worden, noch hat das Familiengericht im Schulterschluss mit den beteiligten Jugendämtern Flensburg und Schleswig-Flensburg einen Beschluss vom April letzten Jahres umsetzen können – nämlich das Kind in amtliche Obhut zu nehmen. Eva Söder hielt das Kind versteckt. Der Junge schwänzte zwangsweise für mehr als ein Vierteljahr die Schule.

Das Verhaltensmuster ist nicht neu. Vor knapp drei Jahren verschwanden zwei weitere Söder-Kinder aus einer Pflegefamilie zu der in Kiel lebenden Mutter. Die beiden Mädchen – damals 11 und 13 Jahre alt – blieben nach einem Besuch bei der Mutter in Kiel, und auch hier folgte der Vorwurf einer sexuellen Belästigung in der Pflegefamilie auf dem Fuße. Das Flensburger Familiengericht sprach daraufhin Eva Söder wieder das Sorgerecht zu. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung zerstob im Zuge der richterlichen Befragung im Nichts.

“Das Muster ist doch immer dasselbe”

Peter Kaufmann* fürchtet, dass sich diese Dinge genau so wiederholen werden. “Das Muster ist doch immer dasselbe”, sagt er. “Die sitzt das einfach aus und die Behörden schauen tatenlos zu.” Angesichts des alarmierenden psychologischen Gutachtens, das entstand, als Eva Söder* das elterliche Sorgerecht für sein Kind beantragte, sieht er akuten Handlungsbedarf. “Es geht mir nicht um mich. Es geht mir um die Kinder. Die müssen dringend dort raus.”

Die beteiligten Jugendämter in Schleswig und Flensburg wollten sich auf Anfrage des sh:z unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz nicht äußern.

Mit * gekennzeichnete Namen wurden von der Redaktion geändert.

Quelle: Flensburger – Tageblatt

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