Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bekommt einen neuen deutschen Richter
Berlin – Zwei Gerichte prägen das Schicksal der Grundrechte in Europa stark: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit international beachteten Urteilen wie zum Lissabonvertrag, aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Hier wird ein verantwortungsvoller Job frei, für den in dieser Woche neues Personal gesucht wird. Die Parlamentarische Versammlung beim Europarat wählt einen neuen deutschen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die sechsjährige Amtszeit der Ex-Verfassungsrichterin Renate Jaeger endet im Dezember. — Die Straßburger Jurisdiktion wird für die Auslegung deutscher Grundrechte immer wichtiger. Schließlich gilt es, Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen. EGMR-Urteile haben in Deutschland aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung Gesetzeskraft.
Viel Unmut provozierten Urteile zum Sorge- und Umgangsrecht, weil hierzulande Gesetz und Richter das Wohl der Kinder im Trennungsstreit der Eltern eher durch die Mutter gesichert sehen, während in Straßburg auch Väter zu ihrem Recht kamen. In Deutschland ist es zu vermuten, das deutsche Väter noch lange Jahre Menschen zweiter Klasse werden bleiben müssen. Diese diskriminierende Tradition wird das deutsche Familienrecht noch lange Jahre pflegen. Väter in Deutschland sind zunächst zeugende Zahlknechte (Zwangsarbeit aufgrund langjähriger Unterhaltsverpflichtungen), ob ehelich, nachehelich, mit oder ohne Sorgerecht. Außerdem sind Väter Männer und somit diskreditiert potentiell gewalttätig und triebgesteuert. Aus dem Grunde gehören die Kinder auch noch in vielen Jahren zur beinahe immer guten Mutter – oder dem Staat, wenn die Mutter ausnahmsweise mal nicht so richtig funktioniert.
Auch der deutsche Ad-hoc-Richter Schmitt blieb der deutschen Regierungslinie treu: Als einziger von sechs Richtern votierte er im Fall Zaunegger gegen die Entscheidung, weil er der Ansicht war, ein gemeinsames Sorgerecht verordne Zwangsharmonie zerstrittener Eltern, die nur zulasten des Kindes gehen kann.
Genau in dieser Spur haben die Richteramt-Kandidaten zu laufen und die deutschen Konsequenzen zum Zaunegger-Urteil sind bereits jetzt Fraktionsübergreifend beschlossene Sache (CDU, SPD, LINKE, GRÜNE, FDP): Minimallösung, mit Antragstellung beim “Großen Famliniengericht”. Jede Fraktion hat hier zwar unterschiedliche Gründe, aber im Ergebnis sind sich hier alle erstaunlich einig. Die Folge: Wenige Antragsteller – fortwährende Diskreditierungen – weitere Abwertung – Unterstellung von Desinteresse.
Quelle: Tagesspiegel , Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte