Archiv für Juni 2010

Beweise für Verurteilung zu wenig

36-Jähriger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes freigesprochen

Ist er pädophil und hat seine siebenjährige Stieftochter unsittlich berührt? Oder war er Opfer der geschiedenen Ehefrau, die lange nach dem angeblichen Vorkommnis Anzeige wegen sexuellen Missbrauches erstattet hat? Hubert M. (Name geändert) wurde von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Aussage der Tante des Angeklagten, bei der die Siebenjährige lebt, gab den Ausschlag.

SCHWABACH – Staatsanwalt Dr. Roland Fleury warf dem 36-jährigen Arbeiter aus Schwabach vor, in einem nicht näher bezeichneten Zeitraum zwischen dem 22. Februar und 16. März 2008 der Tochter seiner mittlerweile geschiedenen Frau unter den Schlafanzug gegriffen und die Scheide des Kindes berührt zu haben.

»Da war absolut nichts«, versichert dagegen der 36-Jährige mehrmals. Zeugen müssen also gehört werden, und da wird Rechtsanwalt Dr. Willi Gramming aktiv. Er verweist darauf, dass das Kind ein Zeugnisverweigerungsrecht habe.

Jugendrichter Reinhard Hader holt zunächst die 33-jährige geschiedene Ehefrau in den Sitzungssaal. Sie will von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und beantragt das auch für ihre Tochter. Ohnehin könne sie zu dem Fall nicht viel sagen, meint sie, und sie wisse auch nicht, was sie von der Angelegenheit halten soll: »Mal denke ich in die eine, mal in die andere Richtung.«

Die Tante des Angeklagten, bei der der 36-Jährige wohnt, hätte auch nicht aussagen müssen. »Ich hab‘ doch nichts zu verbergen«, meinte sie aber und klärt das Gericht über die Wohnsituation und die familiären Verhältnisse auf. Das angeblich missbrauchte Mädchen sei seit Weihnachten nicht mehr bei der Mutter gewesen, sagte die Zeugin, die auch den gemeinsamen Sohn der mittlerweile geschiedenen Eheleute bei sich aufgenommen hat.

Zu dem angeblichen Vorfall konnte sie dann nur sagen, was sie von der Siebenjährigen gehört hatte. Die Mama habe gesagt, sie solle das so erzählen, habe ihr das Mädchen mehrmals gesagt, erklärte die Pflegemutter auf Nachfrage des Richters. Der sah hier zwar wie Staatsanwalt Fleury Unterschiede zur polizeilichen Vernehmung, doch in der Beweisaufnahme gilt eben, was im Gerichtssaal ausgesagt wird. Ein psychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Kindes gab es nicht, da die Mutter der Siebenjährigen, die das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat, einen Termin im April dieses Jahres kurzfristig mit der Begründung abgesagt hatte, ihre Tochter wolle keine Angaben zu dem Fall machen.

»Wie machen wir weiter?«, fragte Reinhard Hader, dem klar war, dass das Verfahren auf einen Freispruch hinausläuft. Den beantragten schließlich auch Staatsanwalt Dr. Roland Fleury und Pflichtverteidiger Dr. Gramming. Die Beweisaufnahme habe ergeben, »dass es sich hier um ein Komplott gehandelt hat«, meinte der Rechtsanwalt. Man habe versucht, seinem Mandanten eins reinzudrücken, doch dann kalte Füße bekommen.

Irgendwie »a Gschmäckle« hatte für Jugendrichter Reinhard Hader dennoch die Angelegenheit. Für eine Verurteilung reiche es aber nicht, meinte er und sprach Hubert M. vom Vorwurf des sexuellen Missbrauches frei.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die BlogBerichte:
Der Missbrauch mit dem Missbrauch
Der “Missbrauch mit dem Missbrauch” ist kein harmloses Kavaliersdelikt

Quelle: Schwabacher Tageblatt

Scheidungsväter – Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben

Diese wichtige  Buch beruht auf einer Befragung von mehr als 3.600 Scheidungsvätern zu ihren Erfahrungen. Was das Buch über die Wiedergabe von 15 ausgewählten Fallgeschichten, mit den jedenfalls für mit dem Thema befassten Personenkreis ohnehin bekannten Verhaltensmustern, so wertvoll macht, ist seine Analyse des gesellschaftlichen und psychologischen Hintergrundes.
Das betrifft  nicht nur die Stellung von Vätern in der Gesellschaft, speziell der deutschen, sondern wie in in einem aufrührenden Schlusskapitel gezeigt wird, vor allem die Kinder. Für sie bricht eine Welt für immer zusammen, selbst dann, wenn sich die Eltern bemühen sollten sie aus Konflikten herauszuhalten und ihnen ermöglichen zu beiden einen möglichst gleichwertigen Zugang zu haben. Es bleibt auch dann ein fortan getrennter Zugang zu unterschiedlichen Welten, statt der früher erlebten gemeinsamen Elterlichkeit. Die Gesellschaft vermeidet es noch immer überwiegend sich mit diesem Leiden der Kinder zu befassen und ihnen zu erlauben sich dazu zu artikulieren. Dieses Kapitel stellt meiner Meinung nach zugleich eine hervorragende Einführung bzw. Zusammenfassung der wenigen in dieser Problematik gewidmeten Untersuchungen.
Prof. Amendt räumt -wissenschaftlich belegt- gründlich auf mit den weit verbreiteten Vorurteilen über zahlungsunwillige, emotionslose, prügelnde und an ihren Kindern desinteressierte etc. Väter. Im Gegenteil zeigt er, wie sehr die Trennung von ihren Kindern auch Väter emotional belastet und wie sie (versuchen) damit umzugehen. Der Autor plädiert damit gegen die bisher noch weit verbreitete pauschale Aufwertung von Mütterlichkeit und die Abwertung von Väterlichkeit und für mehr Gleichberechtigung im Umgang mit den Kindern, wie sie das Gesetz auch vorsieht. In diesem Sinne bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass dieses Buch auch von möglichst vielen JugendamtsmitarbeiterInnen und FamilienrichternInnen gelesen wird und Ihnen dabei hilft, gerechte Urteile im Sinne des Kindes zu fällen, das, was ebenfalls längst wissenschaftlich belegt ist, zu seiner gesunden Entwicklung möglichst intensiven Kontakt zu beide Eltern braucht.

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Die Mutter meiner Kinder hat für Geld geheiratet

Schweiz: Ein Vater hat seine Kinder verloren – weil auf dem Papier ein anderer Vater steht.

Lastwagenchauffeur Avni K. (32) hat 900 Fotos auf dem Handy gespeichert. Auf fast allen sind seine drei Kinder zu sehen. «Ich liebe sie über alles», sagt der Kosovare.
Die letzten Fotos der zwei Mädchen (4) und (1) und des Buben (3) sind vom 22. November 2009. «Da feierten wir bei mir daheim den vierten Geburtstag meiner älteren Tochter», erzählt Avni.
Seither sah der Vater seine Kinder nicht mehr. «Ihre Mutter verhinderte, dass sie mich be­suchen können», sagt er. Hier weiterlesen

Kramer gegen Kramer (ab 6 Jahren)

Ehe-Melodram (USA 1979)  – Ted Kramer (Dustin Hoffman) ist ein Karrieretyp, der seine Familie vernachlässigt. Als sich seine sensible Frau Joanna (Meryl Streep) von ihm trennt, krempelt dies Teds Privatleben drastisch um:  Er muss den Haushalt selbst organisieren, vor allem aber erstmals alleine die Verantwortung für seinen kleinen Sohn Billy übernehmen. Gerade als es er sein Leben und das von Billy langsam in den Griff bekommt, verlangt Joanna den Jungen zurück und zieht vor Gericht, um das Sorgerecht zu erstreiten. Ted kämpft für sich und seine Standpunkte, verliert jedoch den Prozess. Am Ende verzichtet Joanna Billy zuliebe auf ihr alleiniges Sorgerecht.

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Über 100 Menschen demonstrierten in Las Palmas für gemeinsames Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht ist auch in Spanien immer noch nicht die Regel nach einer Trennung oder Scheidung der beiden Elternteile. Dafür machten sich über 100 Menschen bei einer Demonstration in Las Palmas de Gran Canaria stark.

LAS PALMAS/SPANIEN (14.06.2010): as gemeinsame Sorgerecht ist in Spanien immer noch nicht die Regel nach einer Trennung oder Scheidung der beiden Elternteile. Dafür machten sich heute über 100 Menschen bei einer Demonstration in Las Palmas de Gran Canaria stark. Jose Megías, Präsident der Vereinigung der Eltern von getrennten Familien (FPA) prangerte an, dass immer noch viel zu wenig von den Gerichten das gemeinsame Sorgrecht angewandt wird. Nur in 5 Prozent der Fälle wird vom Gericht so entschieden. „Gleichheit ist nicht vorhanden“, sagte Jose Megías weiter. Oftmals wird das Kind dem einem Elternteil nach der Trennung durch den Anderen entzogen. Das ist ein Zustand, der in Europa so nicht hinnehmbar ist. Die Regierung ist gefordert, hier klare gesetzliche Richtlinien zu schaffen, die auch dem europäischen Recht entsprechen.

Quelle: Comprendes Gran Canaria

Plakatanschuldigungen von Mutter gegen Vater

Plakate täuschen: Junge lebt beim Vater

GOSLAR. – Dieses Plakat, das mit über 60 Tackernadeln befestigt ist, hängt seit vergangenem Donnerstag nahezu überall, in Jürgenohl, in Kramerwinkel, an Bäumen und Zäunen: „Kind vermisst“.

Der kleine Anan sei spurlos verschwunden, es bestehe der Verdacht „an Übergabe der Kinderschändergruppe“ heißt es etwas ungelenk. Das Kind sei durch die Leiterin des Kindergartens St. Georg in Jürgenohl abgemeldet worden.

Stimmt alles nicht, sagt die Leiterin, Marlies Bormann. Der fünfjährige Junge sei im Sommer 2009 ordnungsgemäß im Kindergarten abgemeldet worden und lebe bei seinem Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
Die Anschuldigungen auf den Plakaten träfen in keiner Weise zu, so die Erzieherin: „Bei uns ist kein Kind verschwunden.“ Sie habe, so Borrmann, inzwischen Polizei und Jugendamt eingeschaltet, um weiteren Schaden zu verhindern.

Quelle:  Goslarsche Zeitung

Was ist Was TV – Waale und Delfine DVD

Was ist Was TV zeigt die grössten Lebewesen der Erde: die Wale. Von der Geburt bis zum ausgewachsenen Tier verfolgt Was ist Was TV die Entwicklungsstufen der Wale und ihrer Freundlichen Artgenossen: der Delphine.
Im Mittelpunkt der Episode stehen Wissenschaftler, die sich für den Schutz der Wale einsetzen. Theo, Tess und Quentin führen locker und witzig durch die Themen und was an Wissen vermittelt wird ist anspruchsvoll. Macht sogar dem Pappa Spaß. Eine halbe Stunde ist auch die perfekte Zeit.

Wie alle Folgen von “Was ist Was”, die ich bis jetzt auf DVD als Hörbuch oder Buch gesehen und gehört habe, ist auch diese Folge wieder sehr ausführlich und leicht verständlich erklärt und mit fantastischem Bildmaterial unterlegt.

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Trennung: Das Schlimmste ist die Entfremdung

Nachdem seine Lebensgefährtin ihn vor dreieinhalb Jahren verließ, darf ein Vater seine kleinen Kinder nicht mehr sehen. Nun versucht er auf dem Rechtsweg, wieder Kontakt zu seinen Töchtern zu bekommen. Er kann nur ahnen, wo sie sind.

Köln – Wenn sein Leben so verlaufen wäre, wie er es sich gewünscht hat, dann würde Christoph Rath heute mit seiner Lebensgefährtin und seinen Töchtern Hanna und Luise (alle Namen geändert) in dem Fachwerkhaus im Südschwarzwald leben, das er vor fünf Jahren von seinem Onkel geerbt hat. Mit einem Garten, der mehr als 1000 Quadratmeter groß ist. Das Haus wurde 1739 gebaut, es gab also viel zu tun. Das Dach wurde komplett erneuert, Wände herausgerissen. Die Familie lebte aber schon nebenan in einer Ferienwohnung, der Pianist und Dirigent Christoph Rath hatte eine Stelle in einer Musikschule in der nahe liegenden Schweiz angenommen. „Ich hatte das Gefühl, der ganze Stress mit dem Haus hat uns zusammengeschweißt“, erzählt er.
Doch eines Abends klingelt das Telefon. Rath steht gerade am Herd und kocht Gulasch, seine Familie war in der alten Heimat in der Nähe von Köln und sollte zum Abendessen wieder da sein. Seine Lebensgefährtin ist am Telefon. „Ich komme nicht zurück“, sagt sie. Im Januar 2007 war das. Seitdem hat Rath seine beiden Töchter nur noch ein paar Mal kurz gesehen. Inzwischen sind sie vier und sechs Jahre alt. Er kann nur ahnen, wo sie sind. Natürlich gab es zunächst noch einige Gespräche, auch ein Treffen mit einem Mediator. Aber dann hat sich Raths Partnerin völlig zurückgezogen. 500 Euro überweist der 40-Jährige jeden Monat für seine Kinder auf ein Konto. „Für meine ältere Tochter haben wir das gemeinsame Sorgerecht, für Luise nicht – leider macht das keinen Unterschied“, sagt Rath. „Ich sehe beide nicht.“ Am Anfang ist er alle zwei Wochen nach Köln gefahren, wo er mit seiner älteren Tochter Hanna ein paar Stunden verbringen konnte. „Warum kommst Du nicht öfters?“, hat sie ihn einmal im Auto gefragt. Hanna war immer ein „Papa-Mädchen“, das sagen seine Freunde.„Machen Sie sich mal keine Sorgen, Ihre Kinder sind doch gut aufgehoben“, hat eine Mitarbeiterin des Jugendamts irgendwann zu ihm gesagt. Für das Amt gibt es dringendere Fälle als seinen. „Das Schlimmste ist die Entfremdung“, sagt Rath. Mit spitzen Fingern habe sein Ex-Schwiegervater ihm irgendwann ein aktuelles Foto seiner Töchter überreicht. Es zeigt Hanna und Luise auf einer Blumenwiese. Die kleine Luise ist groß geworden. „Ich habe erst gar nicht erkannt, dass sie meine Tochter ist – das hat mich sehr erschreckt.“ Es sind ganz einfache Gedanken, die den Vater verzweifeln lassen, beispielsweise: „Warum haben so viele Menschen Zugang zu meinen Kindern, nur ich nicht?“ Er versteht auch nicht, warum ihre Mutter ihnen nicht nur den Vater, sondern auch die Großeltern nimmt.Inzwischen gibt es ein richterliches Gutachten, in dem steht, dass es keinen triftigen Grund gibt, den Kindern den Vater vorzuenthalten. Die Gutachterin vermutet, dass die Mutter der Meinung ist, zum Wohle der Kinder zu handeln und offenbar nicht versteht, dass das Gegenteil der Fall ist. Für Rath und seine Anwältin ist das zwar ein kleiner Erfolg, aber er muss trotzdem erstmal wieder warten, bis ein neuer Besuchstermin festgesetzt wird. Rath vermutet, seine Ex-Partnerin wolle ihn mit ihrem Verhalten für irgendetwas bestrafen. Die Gutachterin geht von einer großen psychischen Belastung der Frau aus und stellt fest, dass sie vermutlich nie gelernt hat, mit Konfliktsituationen erwachsen umzugehen, die Schuld nicht immer nur bei anderen zu suchen. Fast dreieinhalb Jahre sind inzwischen vergangen und Rath hat noch keinen Nachmittag mit seinen Töchtern verbracht.

„Was ist aus dem Haus geworden?“, hat Hanna ihn einmal gefragt. Das Haus. Es ist fertig mittlerweile. „Es gab Zeiten, da hätte ich alle Bauarbeiter am liebsten nach Hause geschickt“, sagt Rath. Aber er hat es zu Ende bauen lassen. In dem riesigen Garten blühen bestimmt die Blumen. Die Kinder, mit denen Hanna immer gespielt hat, werden sicher immer noch nachmittags über die Straße toben. Christoph Rath weiß es nicht genau. Er war nicht mehr dort, lebt mittlerweile wieder in Köln. Aber er hat Hanna von dem roten Dach erzählt, das das Haus inzwischen hat. So, wie sie es einmal gemalt hat.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger (Claudia Hauser)

Das Kind lebt im Spannungsfeld seiner Eltern

Der unberechtigte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs durch ein Elternteil wirkt wie eine Atombombe auf das KindDer Kölner Stadt Anzeiger hat Professor Uwe Jopt in einem Interview befragt, woher es kommt das ein Elternteil häufig dem anderen die Kinder vorenthält. Herr Professor Uwe Jopt lehrt an der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Bielefeld. Als Familientherapeut beschäftigt er sich vor allem mit Kindern, die entweder von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen oder aus unterschiedlichsten Gründen gezwungen sind, außerhalb ihrer Ursprungsfamilie leben zu müssen:

Woher kommt die Verweigerungshaltung eines Elternteils, der dem anderen die Kinder vorenthält?

UWE JOPT: Eine Trennung ist der Supergau für ein Paar. Eine ganze Welt bricht zusammen, es gibt Verletzungen, Vorwürfe. Vor allem geht es um die Frage: Wer ist schuld an der Zerstörung eines gemeinsamen Traums? Natürlich der andere. Man fängt an, seine Welt neu zu ordnen – nach einer subjektiven Wahrheit. Eine Mutter, die dem Vater die Kinder vorenthält, denkt nicht, dass sie falsch handelt.

Lässt sich eine negative Beeinflussung des Kindes gegenüber dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, überhaupt vermeiden?

JOPT: Nein, das Kind lebt im Spannungsfeld seiner Eltern, kriegt Gespräche mit, spürt Stimmungen. Kinder können Streit sehr schlecht aushalten, ziehen sich zurück oder versuchen zu vermitteln. Eine Trennung ist ein massiver Einschnitt in den psychosozialen Kosmos eines Kindes. Gerade deshalb sollte es beide Elternteile sehen können. Jede Einschränkung bedeutet einen massiven Einschnitt für die kindliche Persönlichkeit. Das Kind hat ein unantastbares Recht auf beide Elternteile, so steht es in der Verfassung.

Meistens leben die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter. Im schlimmsten Fall verweigert sie den Kontakt. Was raten Sie betroffenen Vätern?

JOPT: Der Vater wird gezwungen, aus der Ferne zuzusehen, wie das Kind aufwächst, das ein Teil seiner Identität ist. Ich kann nur raten: Nicht locker lassen, immer wieder versuchen, auf die Mutter zuzugehen und gemeinsam zu einer Beratung zu gehen, einen Mediator aufzusuchen. Angesichts vieler Verletzungen ist das sehr schwer. Beide sind Täter und Opfer zugleich, das müssen sie sich klarmachen. Man sollte nicht versuchen, das Kind in Ruhe zu lassen, weil man glaubt, es so aus dem Konflikt raus zu halten. Ein Vater kann sich nicht darauf verlassen, dass sein Kind eines Tages von alleine auf die Idee kommt, ihn zu suchen. Erfolgte die Trennung sehr früh, kommen die Kinder eben meist nicht drei Jahre später wieder. Vater und Kind werden einander fremd und die verlorene Zeit lässt sich nicht nachholen.

Und wenn die Mutter absolut nicht mit sich reden lässt?

JOPT: Dann muss ein Richter helfen. Aber auch das Gericht braucht Hilfe bei der Beurteilung der Situation. Es geht um unbewältigte Paar-Konflikte, die nur ein psychologischer Sachverständiger lösen kann. Seine Aufgabe besteht darin, dem Paar Lösungen aufzuzeigen, ihnen vor allem eins klar zu machen: Als Paar sind wir gescheitert, aber als Eltern bestehen wir weiter.
(Das Gespräch führte Claudia Hauser)

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

96 Hours – 96 Stunden

Pierre Morels schnörkelloser, bis an die Schmerzgrenze konsequenter Rache-Thriller „96 Hours“ (ab 16 Jahre).
Frankreichs Lieblings Produzent produzierte mit 96 Stunden einen Action Reißer der mit Orkan Stärke über die Kino Leinwand zieht. Liam Nesson übernimmt die Hauptrolle in dem Action Kinofilm. Als früherer CIA Agent Bryan Mills wollte er mit seiner Tochter in L.A zur Ruhe kommen, denn sein Job hat ihn schon seine Ehe mit Leonore (alias Famke Janssen) gekostet.

Und als das einzige was er noch hat, ist seine 17 Jährige Tochter Kim, für die er ab jetzt ein Vater sein möchte.
Doch seine Ex Frau macht es ihm nicht leicht und traut ihm diese Verantwortung nicht zu. Doch Bryan bleibt sehr hartnäckig, da er nicht auch noch seine Tochter verlieren möchte. Als sie er sich dann mit Lenore und seiner Tochter trifft, die seine Zustimmung braucht für eine Europareise, stimmt er nur widerwillig zu. Da er ja von einer ganz normalen Reise ausging die sie mit ihrer Freundin Amanda unternimmt. Kaum sind sie in Paris schon spricht ein netter Junge die beiden an, nichts ahnend fahren die beiden in einem Taxi mit ihm zusammen und erzählen von sich, da werden sie von einem osteuropäischen Mädchenhändlerring gekidnappt. Sie sollen als Prostituierte abgerichtet und verkauft werden. Doch Kim schafft es noch ihren Vater anzurufen, bevor sie endgültig in Frankreichs Unterwelt verschwindet. Ab jetzt bleiben ihm nur noch 96 Stunden
Produziert von Luc Besson, der wie schon in der “Transporter”-Trilogie mit Robert Mark Kamen auch das Drehbuch schrieb, überzeugt die zweite Regiearbeit von Kameramann Pierre Morel als intensiver Actionfilm, der auf knackig-effektiven Nahkampf statt großer Materialschlachten setzt. Klischees und Ungereimtheiten in der Story sind kein Störfaktor, weil “96 Hours” auch dank Star Liam Neeson glaubwürdig Druck macht: So geradlinig und mit klarem Ziel ging schon länger kein Thriller mehr ans Werk.

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Wir bleiben eure Eltern!: Auch wenn Mama und Papa sich trennen

Wir bleiben eure Eltern!: Auch wenn Mama und Papa sich trennen“ ist ein sehr schönes und reich bebildertes Kinderbuch, das auf wirklich  einfühlsame Art erklärt, wie es zu Trennungen kommt und dass keineswegs die Kinder daran Schuld tragen. Somit ist das Buch eine sehr gute und vor allem kindgerechte Unterstützung für diese schwierige Lebensphase. Eltern die in Trennung leben, sollten sich gerade in dieser schweren Situation Zeit für ihre Kinder nehmen und gemeinsam dieses Buch durchlesen und darüber sprechen.
Wenn eine Ehe zu Bruch geht, ist das für beide Partner eine schwere Zeit. Nach jahrelangem Zusammenleben heißt es nun, alleine einen neuen Anfang zu machen. Viele Dinge müssen geklärt und nicht zuletzt das gemeinsame Hab und Gut geteilt werden. Selten geht dies ohne Streit vonstatten. Doch besonders schwierig wird es dann, wenn auch noch Kinder betroffen sind. Sie verstehen die neue Lebenssituation nicht und begreifen nicht, warum Mutter und Vater sich nicht mehr lieb haben.So ist es auch bei Jonas und Lea. –> Den ganzen Text lesen

Mutter zu Bewährungsstrafe verurteilt weil sie ihren Sohn verschleppt hat

Für die Entführung ihres eigenen Sohnes wurde eine Polnisch-Dolmetscherin (42) vom Amtsgericht zu 14 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Wegen einer früheren Entführung war sie 2005 bereits zu sechs Monaten verurteilt worden. Damals hatte sie den gerade vierjährigen Jungen für neun Monate in ihre polnische Heimat gebracht. Dafür stand sie noch unter Bewährung, als sie das schreiende Kind im Oktober 2008 mit Helfershelfern an der Straße wieder in ein Auto zerrte und dann fünf Monate in Polen von allen Kontakten abschirmte. Und doch kam das Amtsgericht erneut zu einer milden Beurteilung. Angeblich sei Frieden eingekehrt im erbitterten Streit der Mutter mit dem Vater des Jungen.

Diese zweite Entführung des Kindes war der Gipfel eines jahrelangen Dramas. Begonnen hatte das Gezerre um das Kind, als sich die Dolmetscherin und ein Ministerialbeamter aus Düsseldorf 2002 scheiden ließen. Die Frau wollte danach mit dem Jungen nach Polen, der Vater widersprach, ein Gericht gab ihm Recht, die Mutter reiste 2003 trotzdem mit Kind aus. Nach neun Monaten erwirkte der Vater, dass ein polnisches Gericht die Rückkehr des Vierjährigen anordnete. Seitdem lebte der Kleine beim Vater und dessen zweiter Frau. Bis die Mutter dem Sprössling Ende 2008 auflauerte, ihn wieder nach Polen brachte und dort in Medien behauptete, der deutsche Staat wolle Kinder zwangsweise “arisieren”, Jugendämter und Gerichte würden auf Druck des Vaters jeden Mutter-Kontakt zum Sohn verhindern.

Erst als der Angeklagten ein internationaler Haftbefehl drohte, ließ sie den schwer verstörten Jungen zurück zum Vater. Das Verschleppen ihres Kindes gab sie gestern zu – aber nur hinter verschlossenen Türen. Denn nachdem die Angeklagte ihren Sohn 2008 sogar mit einem polnischen Fernsehteam besucht hatte und trotz ihres Medienwirbels nach der zweiten Entführung in Polen wollte sie gestern nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.

Angeblich hege sie tiefe mütterliche Sorge um den Persönlichkeitsschutz des von ihr zweifach verschleppten Opfers. Und das Gericht gab ihrer Forderung nach. Um die Verhandlung nicht zu gefährden, schickten die Richter die Zuschauer vor die Tür. Stunden später erging die erneute Bewährungsstrafe gegen die 42-Jährige.

Zudem muss sie jetzt 10 000 Euro jener Kosten zahlen, die dem Vater durch den internationalen Rechtsstreit entstanden sind. Als Begründung teilte das Gericht mit, die Beteiligten hätten sich friedlich auf einen Umgang mit dem inzwischen elfjährigen Jungen geeinigt. Über den Zustand des Kindes nach diesem Hickhack ist nichts bekannt geworden.

Quelle: RP-Online, Rheinische Post

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