Archiv für Februar 2013

Väter kämpfen immer energischer für das Umgangsrecht mit ihren Kindern

KÖNIGS WUSTERHAUSEN – Noch immer hält sich in der Öffentlichkeit hartnäckig die Vorstellung, dass im Amtsgericht Königs Wusterhausen vor allem Diebe, Trickbetrüger oder Verkehrssünder vorgeladen werden. Weit gefehlt. Das Strafgericht erfasst nur einen Bruchteil des dortigen Geschehens.

Weitaus häufiger müssen die Richter dort familiäre Angelegenheit klären. Das betrifft die Betreuung älterer Menschen ebenso wie die Klage erwachsener Kinder gegen Mutter oder Vater, die ihnen die für ihre Ausbildung benötigte Zahlung des Unterhaltes verweigern.

„Insgesamt gilt, je mehr es an Hab und Gut zu verteilen gibt, desto heftiger wird auch in der Familie gestritten“, fasst die voraussichtlich noch bis Ende März amtierende Leiterin des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen, Elke Schulte-Homann, ihre Erfahrungen zusammen. Bis dahin soll vom Justizministerium ein neuer Leiter beziehungsweise eine Leiterin berufen sein. Die Ausschreibung der Stelle ist bereits erfolgt.   Diesen Beitrag weiterlesen »

Was sich für ledige Väter durch das neue Sorgerecht ändert

Bild mit Vater und SohnDer Bundestag hat das Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern neu geregelt: So wird unter anderem die Rolle der Väter künftig etwas gestärkt. Doch wie sollen die konkreten Änderungen aussehen? Für wen gelten sie? Und wer profitiert am meisten davon? 

Bislang stand bei unverheirateten Paaren der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Gegen ihren Willen konnte der Vater kein Mit-Sorgerecht erhalten. Nur wenn sich die Eltern einig waren und dies ausdrücklich erklärten, konnten beide das gemeinsame Sorgerecht bekommen.

Die Gesetzesänderung (pdf) legt unter anderem fest, dass der Vater die Mitsorge auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten kann. Er muss dies beim Familiengericht beantragen – dort jedoch nicht mehr nachweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl zugute kommt. Vielmehr gilt das Prinzip der “negativen Kindeswohlprüfung”: Die Richter sprechen den Eltern demnach das gemeinsame Sorgerecht zu, falls dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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