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Vater nicht ehelichen Kindes redet mit
Das Oberlandesgericht Brandenburg: Mittlerweile könne auch der Vater nicht ehelicher Kinder die elterliche Sorge oder einen Teil davon erhalten, wenn dies dem Kindeswohl diene und ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern nicht infrage komme.
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zum Sorgerecht von Vätern nicht ehelicher Kinder (siehe u. a. ND-Ratgeber vom 1. Dezember 2010) zeigt Wirkung. So bekam jetzt ein unverheirateter Vater aus Brandenburg teilweise das Sorgerecht für seine beiden Kinder (geboren 2003 und 2005) zugesprochen. — Hier Weiterlesen